Gute Pflege braucht eine mutige Reform

Gute Pflege muss wieder für alle bezahlbar sein. Das Gutachten von Prof. Dr. Heinz Rothgang entwirft ein Konzept in drei Reformstufen für bezahlbare Pflege in einer Welt ohne Sektoren, also ohne die Aufteilung in stationär und ambulant. Für das Reformkonzept wird zudem ein Zeitplan entwickelt, der die Vision einer neuen Pflegeversicherung 2.0 in drei aufeinander aufbauenden Reformschritten abbildet. Für diese Reform wird zudem ein Zeitplan entwickelt, der diese Vision einer weiterentwickelten Pflegeversicherung in drei aufeinander aufbauenden Reformschritten abbildet. Entlastungen für pflegebedürftige Personen sind bereits im Sofortprogramm vorgesehen, das schon ab 2026 wirken soll. Insgesamt sieht der Zeitplan vor, die Neugestaltung des Systems bis 2030 abzuschließen.






1. Reformstufe: Nachhaltige Entlastung im Pflegeheim ab 2026

Schon ab 2026 in der ersten Reformstufe soll durch die Begrenzung der Eigenanteile im Pflegeheim eine spürbare Entlastung für pflegebedürftige Personen greifen. Durch Umfinanzierung ordnungspolitisch falsch zugeordneter Leistungsbestandteile und einen Sockel- Spitze-Tausch reduziert und begrenzt bereits das Sofortprogramm das finanzielle Risiko von Pflegebedürftigkeit sowohl in Bezug auf die monatliche Höhe der Eigenanteile als auch über die gesamte Zeitdauer der Pflegebedürftigkeit in der stationären Pflege.

2. Reformstufe: Bedarfsorientierung und Stärkung der Häuslichkeit ab 2028

Ab 2028 sollen dann Reformbausteine umgesetzt werden, mit denen die Pflege vor allem im häuslichen Bereich durch individuelle Leistungsbemessung, ein neues Pflegegeld 2.0, eine Leistungserbringung im 3-Instanzenmodell mit Casemanagement in eine neue Dimension geführt werden soll. Beim Bezug beruflich erbrachter Pflegeleistungen zahlen die pflegebedürftigen Personen ab Inkrafttreten der zweiten Reformstufe einen monatlichen Sockelbetrag in Höhe von 25 % der pflegebedingten Kosten, höchstens allerdings 700 Euro. Zusätzlich wird ein Gesamteigenanteil in Höhe von max. 25.200 Euro festgelegt.

3. Reformstufe: Leistungserbringung ohne Sektoren in Wohnsettings ab 2030

Ab 2030 sollen die bürokratischen Sektoren und damit die Fehler aus den 90iger Jahren endgültig überwunden sein. Die Differenzierung in einen ambulanten und einen stationären Sektor wird durch die Strukturreform somit aufgehoben und das Pflegesystem entlang einer Trennlinie Pflege/Wohnen neu organisiert. Hierzu werden individuell bedarfsorientierte Leistungen für jeden Pflegebedürftigen bemessen und in ein Budget überführt, das zur Ausgestaltung eines individuellen Pflegearrangements unabhängig vom Wohnort des Pflegebedürftigen genutzt werden kann.